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Die Kirchenverwaltung


Die Kirchenstiftung St. Albert ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die von der Kirchenverwaltung mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand an ihrer Spitze gesetzlich vertreten wird. Sie ist Trägerin des sogenannten Gotteshausvermögens. Sie trägt vor allem die ihre Kirche betreffenden rechtlichen Beziehungen und dient mit ihrem Vermögen und dessen Ertrag den ortskirchlichen Bedürfnissen. Sie steht unter der Obhut und Aufsicht der Bischöflichen Finanzkammer Augsburg als kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde.

Die Kirchenverwaltung St. Albert besteht derzeit aus 7 Mitgliedern:

Markus Mikus - Pfarrer
Alois Kusterer - Kirchenpfleger
Benedikt Hans
Siegmar Groß
Renate Kahn
Günther Kammler
Andreas Reimann

Ihre besondere Aufgaben:

1. Der Kirchenverwaltung obliegen die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens und die Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse

2. Die Kirchenverwaltung sorgt dafür, dass das ihr anvertraute Stiftungsvermögen ungeschmälert erhalten und ordnungsgemäß verwaltet wird; zu diesem Zweck hat sie insbesondere den Haushaltsplan der Kirchenstiftung aufzustellen, zu beraten und zu beschließen sowie die Jahresrechnung zu erstellen und über ihre Anerkennung zu befinden

3. Die Anlage von Stiftungsgeldern erfolgt nach den Weisungen der kirchlichen Aufsichtsbehörde

4. Die Kirchenverwaltung entscheidet, ob freiwillige Zuwendungen, bei denen der Spender die Art der Verwendung nicht bestimmt hat, zum Grundstockvermögen genommen werden oder sogleich ortskirchliche Bedürfnisse befriedigen sollen

5. Zu den ortskirchlichen Bedürfnissen zählen insbesondere:
- die Planung, Errichtung, Ausstattung und der Unterhalt der Kirche,
- der Aufwand für eine würdige Feier des Gottesdienstes,
- der Aufwand für die Seelsorge,
- die Planung, Errichtung und der Unterhalt der pfarrlichen Gebäude,
- die Beschaffung und der Unterhalt der Inneneinrichtung für die Kirche sowie die Bereitstellung des Sachbedarfs für Gottesdienst und Seelsorge einschließlich der Mittel für Gemeindemission, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Altenbetreuung, sonstige Schulungen,
Pfarrbriefe usw., - die Aufbringung der in den jeweiligen Dienst- und Vergütungsordnungen vorgeschriebenen Entlohnung der kirchlichen Mitarbeiter,
- die Aufbringung der Mittel für die Anschaffung und Aufbewahrung Gesetz-, Amts- und Verordnungsblätter, der Pfarrregistratur und des Pfarrarchivs,
- die Bestreitung des sonstigen Verwaltungsaufwandes einschl. des Sachbedarfs sowohl für die pfarramtliche Geschäftsführung wie für den Pfarrgemeinderat,
- die Führung und laufende Ergänzung des Verzeichnisses aller im Eigentum der Kirchenstiftung stehenden Inventarien.

Die Kirchenverwaltung trifft sich zu Sitzungen, die regelmäßig nicht öffentlich sind und ist durch Beschlussfassung tätig.